Marktordnung

Marktordnung

Die Standvergabe findet ab 6 Uhr statt.

Am Ende der Veranstaltung ist der Platz sauber zu verlassen und kein Müll oder andere Gegenstände stehen zu lassen.

Durch jede Veranstaltung  entstehen kosten wie Genehmigungen, Versicherungen, Toilletenwagen usw. Daher entstehen Standgebühren für die Verkäufer auf den Flohmärkten um diese kosten zu decken.

Verboten sind Hieb- , Stich- , und Schusswaffen sowie Waffenähnliche Gegenstände.  Des weiteren keine Symbole oder Literatur mit nationalsozialstischen,  kriegsverherrlichenden oder äusländerfeindlichen Charakter. Bildträger, die keine Jugendfreigabe haben. 

Den Anordnungen und Weisungen des Veranstalters und allen Ordnungskräften ist unbedingt Folge zu leisten, andernfalls erfolgt Verweisung vom Gelände und ein Flohmarktverbot.
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